Seit mehr als 35 Jahren stellt MTD erfahrene und engagierte Mitarbeiter, hochwertiges Equipment und modernste Technik zur Verfügung, damit Ihr Projekt an jedem Ort eine optimale Wasserversorgung und -aufbereitung erhält.
Bedingungen und Konditionen
Außerhalb der Box?
Unabhängig von der Art des Projekts können wir bei allem und überall helfen. Unser Expertenteam ist bereit, die richtige Lösung zu finden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen MTD International B.V. gültig seit 03-04-2025
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- DEFINITIONEN
- Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen und Beschreibungen (Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt):
- Zuweisung: ein Auftrag oder eine Bestellung, in welcher Form oder unter welchem Namen auch immer, die vom Kunden erteilt wurde;
- Kunde: ein Mieter und/oder Auftraggeber oder ein Mietinteressent und/oder potenzieller Auftraggeber;
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen MTD und dem Kunden;
- GTC: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Materialalle Produkte von MTD und Komponenten, Inhaltsstoffe, Materialien und Hilfsstoffe, die mit den Materialien von MTD in Verbindung stehen, unabhängig von dem Zusatz oder der Bezeichnung, die ihnen gegeben wird;
- MTD: MTD International B.V. und/oder ein verbundenes Unternehmen;
- Angebotein Angebot oder eine Offerte in beliebiger Form oder mit beliebiger Bezeichnung an den Kunden;
- Mietdauerder Zeitraum, der in dem Moment beginnt, in dem die Materialien die Geschäftsräume von MTD verlassen, und der in dem Moment endet, in dem die Materialien in die Geschäftsräume von MTD zurückgebracht werden;
- Servicesalle von MTD erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Vermietung von Materialien und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, wie Herstellung und Lieferung von Materialien, Transport von Materialien, Montage und Demontage der Materialien, zum Zwecke der Bereitstellung von vorübergehenden (Trink-)Wasseranlagen, z. B. für Festivals, Konzerte, (Sport-)Veranstaltungen, Industrieprojekte, Flüchtlingslager, On- und Offshore-Projekte;
- Arbeitstagein Kalendertag, es sei denn, er fällt auf einen allgemein anerkannten oder staatlich oder tarifvertraglich vorgeschriebenen Ruhe- oder Feiertag, der um 08:00 Uhr beginnt und um 17:30 Uhr endet.
- Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen und Beschreibungen (Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt):
- ANWENDBARKEIT
- Diese AGB regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MTD, sowie alle Angebote, Rechtshandlungen von MTD und Verträge.
- Diese AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Mit dem Abschluss eines Vertrages wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese AGB kennt und akzeptiert hat.
- Jede Bezugnahme auf andere allgemeine Geschäftsbedingungen als die von MTD hat keinen Einfluss auf das Angebot, den Rechtsakt oder den/die abgeschlossenen Vertrag/Verträge. Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, MTD akzeptiert einen solchen Verweis ausdrücklich und schriftlich.
- MTD behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern. Widerspricht der Kunde der Geltung einer Neufassung der AGB nicht schriftlich innerhalb einer Woche nach Zugang, so tritt die Neufassung an die Stelle der alten Fassung. Bei rechtzeitigem schriftlichem Widerspruch bleibt der Vertrag unverändert in Kraft, es sei denn, MTD kündigt den Vertrag.
- Eine von MTD zu irgendeinem Zeitpunkt zugunsten des Kunden angewandte oder geduldete Abweichung von diesen AGB berechtigt den Kunden nicht, sich bei neuen Verträgen auf diese Abweichung zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung als gegeben zu betrachten.
- Soweit diese AGB nicht davon abweichen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und die Parteien sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften zu beachten und im Übrigen die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften, Anweisungen und Hinweise zu Sicherheit, Umwelt und Kontrolle einzuhalten.
- Sofern in den AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind MTD-Unternehmen nicht für die Handlungen oder Unterlassungen anderer MTD-Unternehmen verantwortlich. Jede MTD-Einheit ist eine eigenständige, unabhängige juristische Person, die ihre Aktivitäten unter dem Namen "MTD" oder unter einem verwandten Namen ausübt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam.
- ABSCHLUSS DES VERTRAGS
- Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags durch MTD zustande und gilt gegebenenfalls rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem MTD mit den Leistungen begonnen hat.
- Alle Angebote und Aufträge sind für MTD nur verbindlich, wenn und soweit sie von MTD schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) bestätigt werden. Alle Angebote sind freibleibend. Wird ein Angebot vom Kunden angenommen, so ist MTD berechtigt, dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
- Alle Angebote und Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde kreditwürdig ist und dass MTD den Vertrag auf Wunsch bei einer Kreditversicherung, Factoring-Gesellschaft oder einem ähnlichen Unternehmen platzieren kann.
- Jede Annahme, die inhaltlich von dem abgegebenen Angebot abweicht, stellt eine Ablehnung des Angebots und ein neues Angebot dar, das für MTD nicht bindend ist, es sei denn, eine bevollmächtigte Person von MTD gibt ihre schriftliche Zustimmung.
- Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer in einem Angebot entbinden MTD von jeglicher Leistungs- und/oder Schadensersatzpflicht, die sich daraus ergibt, auch nach Vertragsabschluss.
- Gewichts-, Maß- und Preisangaben, Abbildungen, Zeichnungen usw. in Katalogen, Rundschreiben, Broschüren usw., die von MTD zur Verfügung gestellt werden, von MTD geschaltete Anzeigen oder andere von MTD veröffentlichte Daten sind für MTD in keinem Fall verbindlich und dienen lediglich dazu, dem Kunden eine Vorstellung von dem zu vermitteln, was MTD anbietet.
- Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und MTD in Bezug auf den Gegenstand des Vertrags dar. Alles, was vor dem Abschluss des Vertrages geschehen ist oder besprochen wurde, wird bei der Auslegung des Vertrages nicht berücksichtigt, es sei denn, dies wurde im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Der Vertrag ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Angebote, Absprachen und Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
- VERTRAGSPREIS, TARIFE UND PREISE
- MTD behält sich das Recht vor, Preise und Angebote zu ändern, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde. Der Kunde hat MTD innerhalb der im Angebot genannten Frist, in jedem Fall aber innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum des Angebots schriftlich mitzuteilen, ob er das Angebot annimmt. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann MTD das Angebot zurückziehen oder ändern.
- Die von MTD angegebenen Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und sind exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben oder Steuern.
- Alle Abgaben - unter welcher Bezeichnung und im weitesten Sinne des Wortes auch immer -, die von der Regierung des Landes, in dem MTD seinen Sitz hat, in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen durch MTD erhoben werden, sind vom Mandanten in voller Höhe zu zahlen. Falls der Mandant aufgrund der geltenden (steuerlichen) staatlichen Vorschriften einen Teil der Vertragssumme einbehalten muss, zahlt der Mandant an MTD eine Entschädigung in Höhe des Betrags, den der Mandant aufgrund der geltenden (steuerlichen) staatlichen Vorschriften einbehalten muss, so dass MTD vom Mandanten stets den vollen von MTD in Rechnung gestellten Betrag erhält.
- MTD ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss eine Änderung eintritt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) eine Erhöhung der Kosten für Dienstleistungen Dritter, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, eine Erhöhung der Löhne, die Einführung neuer staatlicher Abgaben oder eine Erhöhung bestehender staatlicher Abgaben, Änderungen, die notwendig sind oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, Änderungen der Tarife von MTD usw. MTD informiert den Kunden so schnell wie möglich über jede Preiserhöhung.
- Zwischen dem Kunden und MTD wird ein fester Vertragspreis für die von MTD zu erbringenden Leistungen vereinbart, mit Ausnahme der zusätzlichen Arbeiten, die nachschüssig berechnet werden.
- Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, wird ein Kostenvoranschlag angepasst, wenn dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist oder wenn mehr Arbeit anfällt, z. B. wenn sich der Auftrag als komplexer erweist oder seine Ausführung länger dauert als ursprünglich von MTD erwartet.
- Wird die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von MTD z.B. durch geänderte Sicherheitsvorschriften oder sonstige Umstände behindert, so ist MTD berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden den Vertragsinhalt nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Die in einem solchen Fall zu erbringenden Leistungen dürfen jedoch nicht wesentlich von den vereinbarten Leistungen abweichen. Ist ein Festpreis vereinbart, so wird MTD den Mandanten vorab informieren, wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung des vereinbarten Preises führen würde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, MTD den Mehrpreis zu erstatten. Akzeptiert der Mandant die Mehrkosten nicht, ist MTD nicht verpflichtet, seine Leistungen zu erbringen.
- Ungeachtet der Bestimmungen in den vorstehenden Abschnitten kann MTD seine Preise jährlich zum 1. Januar gemäß den Daten des Verbraucherpreisindex (VPI) mit Stichtag September des Vorjahres indexieren. Die Parteien wenden die Indexierung an, die vom CBS unter der Bezeichnung "000000 All Expenditures" veröffentlicht wird.
- MEHR UND WENIGER ARBEIT
- Falls mehr oder weniger Arbeit zu Änderungen der Kosten und/oder der Bedingungen führt, wird MTD den Kunden informieren: Der Kunde ist verpflichtet, MTD die zusätzlichen Kosten zu zahlen, die sich aus der Mehr- oder Minderarbeit ergeben.
- Die folgenden Veranstaltungen sind mit mehr oder weniger Arbeit verbunden:
- Änderungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- Abweichungen von den Beträgen der vorläufigen Beträge;
- Abweichungen von den geschätzten Mengen;
- die Verlängerung der in Artikel 8 genannten Ausführungsfrist;
- Mehr- oder Minderleistungen sind zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden oder ergeben sich aus der tatsächlichen Ausführung der Leistungen.
- Vorläufige Beträge sind im Vertrag angegebene Beträge, die im Preis enthalten sind und entweder für den Kauf von Materialien oder für den Kauf von Baumaterialien und deren Verarbeitung oder für die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht hinreichend genau bestimmt werden können und vom Auftraggeber näher spezifiziert werden müssen.
- Sollten Reparaturen oder Reinigungen der von MTD zur Verfügung gestellten Materialien infolge unsachgemäßer Handhabung durch den Kunden, Reparaturen durch Dritte im Auftrag des Kunden, der Verwendung ungeeigneten Zubehörs durch den Kunden oder sonstiger Ursachen, die nicht als normale Abnutzung angesehen werden können und die im Einflussbereich des Kunden liegen, notwendig werden, werden die Kosten hierfür dem Kunden gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
- VERPFLICHTUNGEN MTD
- MTD ist verpflichtet, alle behördlichen Vorschriften einzuhalten, die in Bezug auf die Dienste in dem Land gelten, in dem MTD seinen Sitz hat. MTD haftet nicht für die Folgen abweichender Vorschriften in einem anderen Land.
- MTD erbringt die vereinbarten Leistungen nach den Anforderungen der guten fachlichen Praxis und verpflichtet sich, die Leistungen ordnungsgemäß und vertragsgemäß zu erbringen. MTD bemüht sich nur im Rahmen eines Vertrags nach besten Kräften. MTD führt den Vertrag mit der Sorgfalt eines professionellen Unternehmers aus, der angemessen und mit angemessenem Geschick handelt.
- Bei der Erbringung seiner Leistungen hält sich MTD an die vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen und/oder Spezifikationen und/oder Anweisungen, sofern diese mit den geltenden staatlichen Vorschriften übereinstimmen.
- MTD führt die Leistungen so aus, dass die zusammengestellten Materialien für den vertraglich vereinbarten Zweck geeignet sind, wenn und soweit dies den geltenden staatlichen Vorschriften entspricht.
- Erbringt MTD für den Kunden zusätzliche Leistungen, wie z.B. die Erstellung von Entwürfen, die Durchführung von Montageberechnungen, die Anfertigung von Konstruktionszeichnungen, die Information von Kunden oder Ansprechpartnern des Kunden sowie die Abnahme der Bauleistung, die Durchführung von Abnahmen und die Durchführung von Besprechungen, so ist MTD berechtigt, diese Leistungen dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
- Der Mandant ist verpflichtet, MTD alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Der Mandant wird nicht nur die von MTD angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, sondern auch solche Informationen, von denen der Mandant vernünftigerweise weiß oder wissen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrages relevant sind.
- Stellt der NUTZER die in Absatz 1 genannten Informationen nicht (rechtzeitig) zur Verfügung, ist MTD berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Informationen zur Verfügung gestellt werden. Alle zusätzlichen Kosten, die durch eine solche Verzögerung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Werden die von MTD angeforderten Informationen trotz wiederholter Aufforderung durch den Mandanten nicht (vollständig) zur Verfügung gestellt, ist MTD berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen. In diesem Fall ist MTD in keinem Fall schadenersatzpflichtig. In einem solchen Fall ist der Mandant verpflichtet, MTD eine vollständige Entschädigung zu zahlen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko sicherzustellen, dass:
- alle Zeichnungen und/oder Spezifikationen und/oder Anweisungen, auf denen die von MTD zu erbringenden Leistungen beruhen, überprüft worden sind und alle angegebenen Maße und sonstigen Daten kontrolliert worden sind;
- alle Arbeiten, die mit den Dienstleistungen zusammenhängen, aber nicht zu ihnen gehören, ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgeführt wurden;
- die eigenen Anweisungen und Vorschriften des Kunden rechtzeitig vor Beginn der Leistungen im Besitz von MTD sind, andernfalls ist MTD nicht an diese Anweisungen und Vorschriften gebunden;
- alle auf der Baustelle vorhandenen Hindernisse vor Beginn der Dienstleistungen beseitigt worden sind;
- der Standort ist für die Verkehrsmittel von MTD zugänglich;
- der Kunde im Besitz aller für die Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen ist;
- der Kunde alle geltenden staatlichen Vorschriften, insbesondere die Sicherheitsvorschriften, einhält;
- die erforderlichen Stromanschlüsse in zumutbarer Entfernung vorhanden sind und am Ort der Leistungserbringung angemessene Arbeitsbedingungen herrschen;
- die Dienstleistungen ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können und insbesondere keine anderen Arbeiten durchgeführt werden, die die Montage und/oder Demontage des Materials verhindern;
- die gelieferten, aber noch nicht montierten Materialien und Werkzeuge an Orten gelagert werden können, die MTD zugänglich sind und die für die Lagerung dieser Materialien und Werkzeuge vorgesehen sind;
- geeignete Einrichtungen für das Personal von MTD sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Einrichtungen gehören u.a. Sanitäranlagen, Parkplätze, Ruhemöglichkeiten, Schlafgelegenheiten usw.;
- die Beantragung, die rechtzeitige Bereitstellung und die Zahlung der Kosten für die Bereitstellung des/der Hauptanschlusses/Hauptanschlüsse und des/der Entwässerungsanschlusses/-anschlüsse sowie der Kosten für die Kanalisation, die Reinigung und den Umweltschutz der Versorgungseinrichtungen veranlasst worden sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Materialien bei der Bereitstellung und Montage der Materialien, zumindest aber vor der Nutzung der Materialien zu prüfen. Zeigt sich bei der Prüfung ein Mangel an den Materialien oder an der Montage der Materialien, so hat der Kunde MTD so schnell wie möglich, mindestens jedoch vor der Nutzung der Materialien, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Bereitstellung und Montage der Materialien, schriftlich zu informieren. Der Kunde darf die Materialien nicht verwenden, bevor MTD die Möglichkeit hatte, den Mangel zu überprüfen und gegebenenfalls zu beheben, und bevor MTD die Verwendung der Materialien schriftlich genehmigt hat.
- Bei nicht sichtbaren Mängeln an den Materialien muss der Kunde MTD so schnell wie möglich, mindestens innerhalb eines Arbeitstages, nachdem der Mangel vom Kunden entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden müssen, schriftlich informieren.
- Der Kunde sorgt dafür, dass MTD über die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen über unterirdische Hindernisse und Versorgungsleitungen - im weitesten Sinne des Wortes - verfügt. Alle Schäden und Folgeschäden, die an nicht gemeldeten Versorgungsleitungen und/oder anderen unterirdischen Hindernissen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, Dritten, die Rechte an den Materialien geltend machen wollen - insbesondere den Finanzbehörden - unverzüglich Einsicht in diese AGB zu gewähren, um sie über das Eigentum von MTD an den Materialien zu informieren.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die auf den Materialien angebrachten Marken, Nummern, Namen und/oder sonstigen Aufschriften zu entfernen, zu verdecken, zu verändern oder zu verunstalten oder andere Elemente hinzuzufügen. Notwendige oder gewünschte Änderungen an den Materialien dürfen nur durch MTD oder durch von MTD benannte Dritte vorgenommen werden.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MTD Materialien zu vermieten, an Dritte zu verpfänden, zu belasten oder zu übertragen, und zwar im weitesten Sinne des Wortes.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Materialien von entsprechend qualifiziertem Personal bedient werden, das alle von MTD erteilten Anweisungen sorgfältig befolgt.
- Der Kunde muss sicherstellen, dass alle von MTD vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Darüber hinaus muss der Kunde auch alle Sicherheitsvorkehrungen beachten, die von einem sachkundigen und vernünftig handelnden Benutzer der Materialien verlangt werden können. Dies kann bedeuten, dass der Kunde dafür sorgen muss, dass zusätzliche Sicherheitswarnungen angebracht werden, Zäune aufgestellt werden und/oder Sicherheitspersonal an oder in der Nähe der Materialien eingestellt wird.
- Die tägliche Wartung während des Mietzeitraums liegt in der Verantwortung des Kunden. Falls der Kunde Fragen und/oder Unsicherheiten in Bezug auf diese Wartung hat, muss er sich an MTD wenden. Die Kosten für diese tägliche Wartung gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter von MTD und anderer Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Kunden zu gewährleisten und diese Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Kunden zu schützen.
- Für den Fall, dass MTD oder einer seiner Mitarbeiter das Vorhandensein von giftigen Stoffen am Ort der Leistungserbringung oder eine andere gefährliche Situation entdeckt, hat der Mandant dafür zu sorgen, dass die zu diesem Zeitpunkt (gesetzlich) erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der gefährlichen Situation unverzüglich ergriffen werden, damit der Vertrag wieder sicher erfüllt werden kann. Solange der Mandant keine Maßnahmen ergriffen hat, ist MTD berechtigt, die Erbringung seiner Leistungen auszusetzen.
- Der Kunde wird MTD, seinen Vertretern oder Versicherern zu jeder angemessenen Zeit ermöglichen, die Materialien von MTD, die sich auf dem Gelände des Kunden befinden, zu inspizieren. MTD wird den Kunden bei der Durchführung einer solchen Inspektion so wenig wie möglich stören.
- ZEITEN UND FRISTEN
- Sofern aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei den vereinbarten Zeiten um eine strikte Frist handelt, sind die angegebenen Daten und Zeiten annähernd und ihre Überschreitung berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung und/oder Kündigung des Vertrags. Im Falle einer Überschreitung der Termine und Fristen muss der Mandant MTD schriftlich in Verzug setzen und MTD eine angemessene Frist zur weiteren Erbringung der Leistungen einräumen.
- Der von den Parteien geschlossene Vertrag basiert auf der Leistung unter normalen (Arbeits- und Wetter-) Bedingungen und während der normalen Arbeitszeit. Ein Arbeitstag gilt als nicht arbeitsfähig, wenn aufgrund von Umständen, die MTD nicht zu vertreten hat, die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht mindestens zwei Stunden arbeiten kann. In diesem Fall ist MTD berechtigt, die Frist für die Erbringung der Leistungen zu verlängern oder dem Mandanten die Mehrarbeit in Rechnung zu stellen, die erforderlich ist, damit MTD die Leistungen rechtzeitig erbringen kann. Es steht dem Kunden frei, sich für eine Verlängerung der Frist zu entscheiden oder zu versuchen, die Frist durch Überstunden einzuhalten. Gelingt es MTD jedoch nicht, die Frist durch Überstunden einzuhalten, so hat er dennoch Anspruch auf eine Fristverlängerung. Diese Fristverlängerung gilt auch im Falle von Umständen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, oder im Falle einer Vertragsänderung.
- OUTSOURCING
- MTD ist jederzeit befugt, ohne Zustimmung des Kunden, die Leistungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben.
- MTD ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Mandanten alle Rechte und Pflichten aus einem von ihm abgeschlossenen Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Mit dem Abschluss eines Vertrages stimmt der Mandant im Voraus jeder Übertragung von Rechten und Pflichten durch MTD auf einen Dritten zu.
- PAYMENTS
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen am Fälligkeitstag ohne Abzug oder Entschädigung durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten von MTD zu begleichen. Wenn MTD die Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erhält, befindet sich der Kunde in Verzug und MTD ist berechtigt, Zinsen zu berechnen.
- Bei Zahlungsverzug erhebt MTD Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent (2%) pro angefangenem Monat, die anteilig ab dem Rechnungsdatum bis zur vollständigen Zahlung berechnet werden.
- Alle gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten (einschließlich der Kosten für Rechtsberater), die MTD entstehen, um die Zahlung eines vom Kunden geschuldeten Betrags zu erwirken, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens fünfzehn Prozent (15%) der geschuldeten Hauptsumme, mindestens jedoch auf 150,00 € (einhundertfünfzig Euro) ohne Mehrwertsteuer.
- MTD ist berechtigt, periodische Zahlung und/oder (teilweise) Vorauszahlung von Rechnungen zu verlangen, auch wenn ein Gesamtpreis vereinbart wurde. In diesem Fall erfolgt die Zahlung als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung durch den Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Im Falle einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums und/oder der Vertraulichkeit schuldet der Kunde MTD unverzüglich und ohne Mahnung oder Inverzugsetzung eine einforderbare Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € (zehntausend Euro) pro Verstoß und 2.500 € (zweitausendfünfhundert Euro) für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts von MTD, Schadensersatz zu fordern, und unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, seine Verpflichtungen weiterhin zu erfüllen.
- WASSERQUALITÄT
- Der Kunde garantiert und ist dafür verantwortlich, dass die Qualität und Kapazität des Wassers an der Entnahmestelle den geltenden Gesetzen und Vorschriften für Trinkwasser entspricht. Obwohl MTD in Absprache mit dem Kunden abschätzen wird, wie viel Wasser aus der Entnahmestelle kommt, ist MTD nicht für die Wasserversorgung verantwortlich.
- Der Kunde gilt als (vorübergehender) Eigentümer/Verwalter einer öffentlichen Wasseranlage. In diesen Fällen ist der Betreiber/Eigentümer für die Wasserversorgung und die Hygiene des Trinkwassers vom Haupthahn bis zu den Entnahmestellen verantwortlich. Das bedeutet, dass der Kunde die Vermehrung von Bakterien, wie z. B. Legionellen, in der Wasseranlage verhindern muss.
- MTD haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Qualität des Wassers, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Schäden, die durch Unterbrechungen, Mängel oder Veränderungen der Wasserqualität entstehen können.
- Der Kunde ermächtigt MTD hiermit, zusätzliche Untersuchungen der Wasserqualität durchzuführen und alle erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die Wasserqualität zu ergreifen. Auch wenn MTD die Wasserqualität untersucht und/oder Maßnahmen ergreift, bleibt der Kunde für die Qualität des Wassers verantwortlich. Die Kosten, die durch diese zusätzlichen Arbeiten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn und soweit MTD begründete Zweifel an der Qualität des Wassers hat, insbesondere an der Qualität des Wassers an der Entnahmestelle, ist MTD berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder die von ihr gelieferten Materialien unbrauchbar zu machen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber MTD zu erfüllen.
- Der Kunde erkennt an, dass er mit den Gefahren der Überschreitung mikrobiologischer Grenzwerte vertraut ist und daher weiß, dass Warmwasseranlagen, in denen die Wassertemperatur zwischen 24 Grad Celsius und 60 Grad Celsius liegt, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Der Kunde ergreift alle Maßnahmen, die ihm vernünftigerweise abverlangt werden können oder die ihm von den Behörden auferlegt werden, um das Risiko einer Kontamination durch Legionellen zu vermeiden.
- Wenn und soweit an die von MTD gelieferten Materialien Geräte angeschlossen werden, die nicht von MTD geliefert wurden, übernimmt MTD keine Gewähr für Kompatibilität und Trinkwasserqualität.
- Die Geräte und/oder Systeme des Kunden müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- sie müssen mit einem international anerkannten Trinkwasserzertifikat versehen sein, z. B. KIWA, WRAS, NSF, DWVG oder gleichwertige Zertifikate;
- sie dürfen - im weitesten Sinne - die MTD-Materialien nicht beschädigen oder gefährden und müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften für Wasserinstallationen entsprechen;
- der Kunde wird MTD bei der Entnahme von Wasserproben und/oder der Überprüfung der angeschlossenen Geräte und der verwendeten Materialien umfassend unterstützen.
- LIEFERUNG, RISIKO UND HAFTUNG
- Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Material in gutem Zustand und in einwandfreiem Zustand erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, das Material mit Sorgfalt und bestimmungsgemäßem Gebrauch zu verwenden und es während der Mietzeit auf eigene Kosten in gutem Zustand zu halten, vorbehaltlich normaler Abnutzung und Alterung.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Dienstleistungen und/oder Materialien für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Der Kunde wird alles Notwendige tun, um die Materialien instand zu halten und Beschädigung, Verschwinden, Zerstörung usw. der Materialien zu verhindern.
- Ohne die schriftliche Zustimmung von MTD ist es dem Kunden nicht gestattet, Änderungen an den Dienstleistungen und/oder Materialien vorzunehmen.
- Vereinbarungen mit oder Erklärungen von Mitarbeitern von MTD, Subunternehmern oder anderen Personen, die im Zusammenhang mit den von MTD erbrachten oder zu erbringenden Leistungen eingeschaltet wurden, sind für MTD nur dann verbindlich, wenn diese Personen dazu berechtigt sind und die Vereinbarung schriftlich bestätigt wird.
- Wenn und soweit MTD für Schäden und/oder Verluste haftet, ist MTD nur zur Zahlung einer Entschädigung für diese Schäden und/oder Verluste bis zu einem Höchstbetrag verpflichtet, der dem Nettowert (ohne Mehrwertsteuer) des Vertrags entspricht.
- MTD haftet in keinem Fall für indirekte Schäden und/oder Verluste und/oder Folgeschäden und/oder Verluste, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Verlust des Firmenwerts, entgangene Chancen, besondere Schäden und Strafschadensersatz.
- In jedem Fall ist die Haftung von MTD auf den Betrag begrenzt, der von seiner Versicherung ausgezahlt wird.
- Im Falle eines Ereignisses, das einen Schaden an den Materialien verursacht hat oder verursachen kann, muss der Kunde MTD innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden schriftlich darüber informieren und MTD alle relevanten Details mitteilen. Im Falle eines Diebstahls, eines Verlusts oder einer Beschädigung muss der Kunde außerdem ein Protokoll bei der örtlichen Polizei erstellen lassen. Bis zur Behebung des Schadens wird die Mietzeit fortgesetzt.
- Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass das Gelände, auf dem der Vertrag ausgeführt werden soll, kontaminiert ist, so haftet der Kunde für alle Folgen, die sich für die Ausführung der Leistungen ergeben, und für alle daraus entstehenden Schäden, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MTD zurückzuführen.
- Der Kunde stellt MTD von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden und/oder Verlusten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder der Erfüllung des Vertrages frei, es sei denn, der Schaden und/oder Verlust ist MTD zuzurechnen.
- Die in diesem Artikel genannte Haftung des Kunden erlischt nicht, wenn MTD seine Warnpflicht verletzt oder anderweitig die gebotene Sachkenntnis und Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
- MTD ist unter keinen Umständen haftbar für Verluste oder Schäden, die durch oder in Verbindung mit:
- ungenaue und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers;
- unsachgemäße oder unvorsichtige Verwendung der Materialien;
- eine zweckentfremdete Nutzung der Materialien oder eine Nutzung, die gegen die Anweisungen und/oder Anleitungen von MTD verstößt;
- normale Abnutzung der Materialien;
- die Materialien in Gebrauch zu nehmen, obwohl die Materialien bereits bei der Lieferung beschädigt waren und/oder die Materialien nicht ordnungsgemäß installiert wurden und der Kunde diese Schäden und/oder die unsachgemäße Installation vernünftigerweise hätte bemerken müssen.
- VERSICHERUNG
- Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Materialien während der Mietzeit nicht versichert sind.
- Der Kunde muss während der gesamten Mietzeit für einen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, Vandalismus, Hagel, Sturm, Beschädigung durch Ungeziefer oder sonstige Schäden an den Materialien sorgen. Der Wert des zu versichernden Mietmaterials muss mindestens 50.000 € pro Veranstaltung betragen.
- Bezieht sich der Auftrag des Kunden auf die Erbringung von Dienstleistungen für eine Veranstaltung, so ist der Kunde verpflichtet, einen angemessenen Versicherungsschutz gegen jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Produktion und Organisation der Veranstaltung, gleich welcher Art, abzuschließen und aufrechtzuerhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschluss einer angemessenen Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung. Auf erstes Verlangen von MTD hat der Kunde MTD Kopien dieser Versicherungspolicen vorzulegen.
- GEWALT MAJEURE
- MTD ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran gehindert wird oder wenn die Erfüllung für MTD aufgrund von Umständen - ob vorhersehbar oder unvorhersehbar - die außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden von MTD liegen, beschwerlich wird. Solche Gründe sind unter anderem:
- Krankheit, Epidemie, Pandemie, Quarantänemaßnahmen;
- behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Vertrags beschwerlicher und/oder teurer machen, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war;
- Computer-/Softwareausfälle sowohl bei MTD als auch bei Dritten, von denen MTD alle oder einen Teil der benötigten Materialien beziehen muss;
- Einfuhr- und Ausfuhrverbote;
- Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten;
- Defekte an Hilfs- und Transportmitteln, Verlust oder Beschädigung von Material während des Transports, Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsunterbrechungen;
- Wetterbedingungen wie Frost, Überschwemmung, Sturm, Eis, Schnee usw;
- Krieg oder Kriege oder andere Ereignisse, die auf Unruhen, Kriegshandlungen oder Sabotage zurückzuführen sind;
- Energie- und/oder Wasserknappheit;
- Wasserschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer;
- Sitzstreiks, Ausschluss von Arbeitnehmern;
- Transportschwierigkeiten oder Ausfälle bei der Lieferung von Rohstoffen oder Ressourcen und andere Störungen, die sowohl bei MTD als auch bei Dritten auftreten;
- andere Ursachen oder Umstände, die außerhalb des Willens und/oder der Kontrolle von MTD liegen.
- Im Falle höherer Gewalt ist MTD berechtigt, den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise aufzulösen und/oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne dass dadurch eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz entsteht. Während des Zeitraums der Aussetzung ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen oder zu ändern.
- Im Falle höherer Gewalt ist MTD berechtigt, den Vertrag so zu ändern, dass die Erbringung der Leistungen in angemessener Weise möglich ist. Der Kunde entschädigt MTD für die bereits erbrachten Leistungen, die sich als vergeblich erwiesen haben. Diese Zahlung erfolgt innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem MTD die Kosten für die bereits erbrachten Leistungen berechnet hat.
- MTD hat weiterhin Anspruch auf Vergütung für alle Leistungen, die es in Erfüllung des betreffenden Vertrags vor Eintritt der höheren Gewalt erbracht hat.
- MTD ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran gehindert wird oder wenn die Erfüllung für MTD aufgrund von Umständen - ob vorhersehbar oder unvorhersehbar - die außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden von MTD liegen, beschwerlich wird. Solche Gründe sind unter anderem:
- AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
- MTD ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung oder zur Leistung einer Garantie verpflichtet zu sein und unbeschadet aller weiteren gesetzlichen Rechte, die ihr in diesem Fall zustehen:
- der Kunde eine seiner Verpflichtungen aus einem mit MTD abgeschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt;
- MTD hat ernsthafte Zweifel daran, dass der Kunde in der Lage ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber MTD nachzukommen;
- des Konkurses, der Konkursanmeldung, der Zahlungseinstellung oder der Liquidation des Kunden oder wenn der Kunde einen Vergleich mit den Gläubigern abschließt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Rahmen des Vertrages fälligen Zahlungen auszusetzen, wenn ein Versäumnis im Rahmen eines anderen mit MTD abgeschlossenen Vertrages vorliegt.
- Sollte MTD vorübergehend nicht in der Lage sein, den Vertrag zu erfüllen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung(en) auszusetzen.
- Im Falle der Auflösung des Vertrages werden alle Forderungen, die MTD gegenüber dem Mandanten hat oder erwerben kann, sofort und in voller Höhe fällig. Darüber hinaus haftet der Mandant für alle von MTD erlittenen und/oder noch zu erleidenden Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn und Transportkosten.
- MTD behält immer das Recht, eine Entschädigung für seinen gesamten Schaden und/oder Verlust zu fordern.
- MTD ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung oder zur Leistung einer Garantie verpflichtet zu sein und unbeschadet aller weiteren gesetzlichen Rechte, die ihr in diesem Fall zustehen:
- LAUFZEIT DES VERTRAGS UND KÜNDIGUNG
- Wird der Vertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen, ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, und der Vertrag endet automatisch mit der Beendigung der Dienstleistungen oder mit Ablauf der Vertragsdauer, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Falls der Kunde den Vertrag kündigen möchte, muss er MTD so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Annahme des Angebots, schriftlich darüber informieren.
- Wenn der Kunde den mit MTD abgeschlossenen Vertrag vor Beginn eines Mietzeitraums kündigt, schuldet der Kunde MTD eine Entschädigung. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
- im Falle einer Stornierung bis zu 8 Wochen vor Beginn eines Mietzeitraums ist der Kunde verpflichtet, 25% des angegebenen Nettobetrags (ohne MwSt.) des Auftrags in Bezug auf den betreffenden Mietzeitraum und ggf. alle künftigen Mietzeiträume zu zahlen;
- im Falle einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Beginn eines Mietzeitraums ist der Kunde verpflichtet, 50% den angegebenen Nettobetrag (ohne MwSt.) des Auftrags in Bezug auf den betreffenden Mietzeitraum und ggf. alle künftigen Mietzeiträume zu erstatten;
- im Falle einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor Beginn eines Mietzeitraums ist der Kunde verpflichtet, 75% den angegebenen Nettobetrag (ohne MwSt.) des Auftrags in Bezug auf den betreffenden Mietzeitraum und ggf. alle künftigen Mietzeiträume zu erstatten;
- im Falle einer Stornierung weniger als 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums werden 100% des angegebenen Betrages (einschließlich MwSt.) des Auftrags in Bezug auf den betreffenden Mietzeitraum und gegebenenfalls auf künftige Mietzeiträume zurückerstattet, zuzüglich aller Kosten, die MTD im Zusammenhang mit der Stornierung entstanden sind oder entstehen werden, unbeschadet des Rechts von MTD, die Zahlung sämtlicher Schäden und/oder Kosten zu fordern, wenn die Schäden und/oder Kosten den oben genannten geschätzten Betrag übersteigen.
- Falls der Vertrag ausläuft, gekündigt oder auf irgendeine Weise aufgelöst wird, gelten die Bestimmungen, die ihrer Natur nach weiter gelten sollten, einschließlich der Bestimmungen über die Zahlung, die Vertraulichkeit, das anwendbare Recht und Streitigkeiten, in vollem Umfang weiter.
- GEISTIGES EIGENTUM
- Alle Rechte des geistigen Eigentums und des Know-hows verbleiben bei MTD, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen MTD und dem Kunden vereinbart.
- MTD ist ausschließlicher Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der Urheber-, Marken-, Patent- und Geschmacksmusterrechte in Bezug auf Zeichnungen, technische Beschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Software und alles andere, was sie im Rahmen des Vertrags oder in Verbindung mit diesem erstellt hat. Alle schriftlichen Unterlagen und sonstigen Datenträger, in denen diese Rechte verkörpert sind, sind und bleiben Eigentum von MTD.
- Dem Kunden ist es untersagt, die oben genannten Daten ohne die schriftliche Zustimmung von MTD zu vervielfältigen oder zu kopieren.
- Der Kunde garantiert, dass er nichts tun oder unterlassen wird, was die geistigen Eigentumsrechte von MTD verletzen oder ungültig machen und/oder das Eigentum an diesen Rechten gefährden würde.
- Der Kunde darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MTD keine Marken, Handelsnamen oder Logos von MTD verwenden.
- Nach Ablauf, Auflösung oder Beendigung des Vertrages hat der Kunde alle Datenträger mit geistigen Eigentumsrechten, alle schriftlichen Unterlagen und alle Kopien oder Sicherungskopien innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf, Auflösung oder Beendigung des Vertrages an MTD zurückzugeben und/oder auf schriftliche Aufforderung von MTD zu vernichten.
- Der Kunde haftet jederzeit für alle Schäden und/oder Verluste, die MTD infolge einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von MTD oder eines anderen Verstoßes gegen seine diesbezüglichen Verpflichtungen entstehen.
- VERTRAULICHKEIT
- Der Kunde verpflichtet sich, den Inhalt des Vertrages und alle von MTD zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Informationen gelten in jedem Fall als vertraulich, wenn sie von MTD als solche bezeichnet werden oder wenn der Mandant vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Informationen vertraulich sind.
- Falls der Kunde Dritten vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen möchte, die MTD nicht im Voraus genehmigt hat, muss der Kunde die vorherige schriftliche Zustimmung von MTD einholen, bevor er diese Informationen zur Verfügung stellt.
- Die vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, von denen und soweit der Auftraggeber nachweisen kann, dass:
- sie sich bereits vor dem Datum der Bereitstellung durch MTD im Besitz des Kunden (mit vollem Recht auf Offenlegung) befanden;
- sie öffentlich sind oder werden, es sei denn, sie verstoßen gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus dem Vertrag;
- sie nach Treu und Glauben von einem Dritten erhalten wurden, der sie rechtmäßig erstellt hat, ohne an irgendwelche Geheimhaltungspflichten gebunden zu sein;
- es wurde vom Kunden entwickelt, ohne gegen die Geheimhaltungspflicht zu verstoßen.
- Falls der Mandant aufgrund eines Gesetzes und/oder einer Anordnung einer zuständigen Behörde Dritten vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen muss, wird er MTD vor der Offenlegung schriftlich informieren.
- DATENSCHUTZ
- Die Parteien halten sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.
- Jede Partei ist für die Verarbeitung von Daten, die sie im Rahmen der Erfüllung des Vertrags verarbeitet, selbst verantwortlich.
- MTD und der Kunde werden die Verpflichtungen aus diesem Artikel allen von ihnen beauftragten Dritten auferlegen.
- ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN
- Alle (rechtlichen) Handlungen von MTD und Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufvertragsrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen und ist nicht anwendbar.
- Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem MTD seinen Sitz hat, oder - wenn MTD der Kläger ist und dies wünscht - von dem gesetzlich zuständigen Gericht entschieden.
- Abweichend von der vorstehenden Bestimmung ist MTD berechtigt, nach eigenem Ermessen Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren beizulegen, wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat. In diesem Fall werden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) (Paris) in der zum Zeitpunkt des Beginns des Schiedsverfahrens geltenden Fassung endgültig entschieden, wobei:
- Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt und alle Dokumente werden dem/den Schiedsrichter(n) in englischer Sprache vorgelegt;
- der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Amsterdam, die Niederlande;
- Das Schiedsgericht setzt sich grundsätzlich aus einem Einzelschiedsrichter zusammen. Wenn die Parteien diesen Einzelschiedsrichter nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Eingang des Antrags von MTD beim Mandanten mit einer Stimme benennen, wird der Einzelschiedsrichter vom Internationalen Schiedsgerichtshof (der Gerichtshof) der ICC so schnell wie möglich ernannt. Bei der Ernennung des Einzelschiedsrichters berücksichtigen die Parteien und/oder der Gerichtshof die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz und die sonstigen Beziehungen des potenziellen Schiedsrichters zu den Ländern, deren Staatsangehörigkeit die Parteien besitzen, sowie die Verfügbarkeit und die Fähigkeit des potenziellen Schiedsrichters, das Schiedsverfahren gemäß den Regeln der ICC durchzuführen. Der Einzelschiedsrichter muss eine andere Staatsangehörigkeit als die der Parteien besitzen;
- Übersteigt die von der Partei, die den Antrag auf ein Schiedsverfahren stellt, vorgebrachte Forderung (höchstwahrscheinlich) ein finanzielles Interesse von 250.000 EUR, setzt sich das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern zusammen. Die Streitparteien benennen dann innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen ab dem Datum des Antrags der klagenden Partei auf ein Schiedsverfahren jeweils einen Schiedsrichter. Unterlässt es eine Partei, einen Schiedsrichter zu benennen, so erfolgt die Ernennung durch den Gerichtshof. Die beiden benannten Schiedsrichter ernennen gemeinsam einen dritten Schiedsrichter, der auch den Vorsitz des Schiedsgerichts übernimmt. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts muß eine andere Staatsangehörigkeit als die der Parteien haben. Mindestens ein Schiedsrichter muss einen juristischen Hintergrund haben und mindestens ein Schiedsrichter muss über (umfangreiche) Erfahrung in dem betreffenden Sektor verfügen;
- entscheidet das Schiedsgericht ex aequo et bono (auf Niederländisch: "als goede mannen naar billijkheid");
- Das Schiedsgericht ist befugt, auf Antrag einer Partei vorsorgliche oder einstweilige Maßnahmen zu treffen und einen Schiedsspruch in einem Eilverfahren zu erlassen;
- Eine Zusammenlegung des Schiedsverfahrens mit einem bei einem (anderen) Schiedsgericht in den Niederlanden anhängigen Schiedsverfahren, wie in § 1046 der niederländischen Zivilprozessordnung vorgesehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien sind die einzigen Parteien in diesen Verfahren;
- der Schiedsspruch ist anfechtbar; und
- Die Streitparteien behandeln den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch vertraulich, und die ICC ist nicht befugt, den Schiedsspruch zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen.
- DEFINITIONEN