Bedingungen und Konditionen

Seit mehr als 35 Jahren stellt MTD erfahrene und engagierte Mitarbeiter, hochwertiges Equipment und modernste Technik zur Verfügung, damit Ihr Projekt an jedem Ort eine optimale Wasserversorgung und -aufbereitung erhält.

Außerhalb der Box?

Unabhängig von der Art des Projekts können wir bei allem und überall helfen. Unser Expertenteam ist bereit, die richtige Lösung zu finden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen MTD International B.V. gültig seit 03-04-2014

Artikel 1 - Anwendbarkeit
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Unternehmen, die Teil von MTD Nederland bv sind, einschließlich MTD International bv, im Folgenden genannt: "MTD", gemachte Angebote, Tätigkeiten, Rechtshandlungen und geschlossene Verträge in Bezug auf die Vermietung, das Leasing und die Bereitstellung von Gütern und/oder Dienstleistungen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde/Leasingnehmer diese Bedingungen kennt und ihnen zustimmt.

1.2 Ein Verweis auf andere Mietbedingungen oder andere Geschäftsbedingungen hat keine rechtliche Wirkung. Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen eines Mandanten/Pächters wird ausdrücklich widersprochen. MTD erkennt Geschäftsbedingungen des Mandanten/Pächters nicht an, es sei denn, sie werden von MTD gesondert schriftlich anerkannt.

1.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt. Im Hinblick auf die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wird MTD in Absprache mit dem Kunden neue Bestimmungen festlegen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am ehesten entsprechen.

1.4 Jede Abweichung von diesen Bedingungen, die zu irgendeinem Zeitpunkt von MTD zugunsten des Mandanten/Pächters umgesetzt oder akzeptiert wird, gibt dem Mandanten/Pächter nicht das Recht, sich auf diese Abweichung in Bezug auf neue Verträge zu berufen oder die Umsetzung einer solchen Abweichung als festen Bestandteil seiner Geschäfte mit MTD zu fordern. 1.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann sich der Mandant/Pächter nicht auf Gewohnheitsrecht oder Branchenkonventionen berufen, um eine Bestimmung des Vertrags und dieser Bedingungen zu ändern.

Artikel 2 - Begriffsbestimmungen und Beschreibungen
2.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen und Bezeichnungen: a) Angebot: ein dem Kunden in beliebiger Form oder unter beliebiger Bezeichnung unterbreitetes Angebot; b) Entwurf: die zu liefernden Entwürfe, Modelle, Gegenstände und/oder Arbeiten (Zeichnungen und/oder andere materielle Dinge mit Originalcharakter); c) Produkte: Bestandteile, Zutaten, Materialien und Zusatzstoffe, unabhängig von der ihnen gegebenen Ausführung oder Bezeichnung, unabhängig davon, ob sie auf der Grundlage eines Entwurfs hergestellt werden oder nicht; d) Verfahren: eine Methode, eine Bauweise oder ein Verfahren, unabhängig von seiner Form oder Bezeichnung; e) Vertrag: ein Vertrag oder eine Bestellung, gleich in welcher Form oder unter welchem Namen; f) Kunde: Pächter oder Kunde oder potenzieller Pächter oder potenzieller Kunde; g) Mietzeit: der Zeitraum, der zu dem Zeitpunkt beginnt, an dem die zu liefernden oder zu verwendenden Produkte das Betriebsgelände von MTD verlassen, und der endet, wenn die zu liefernden oder zu verwendenden Produkte an das Betriebsgelände von MTD zurückgebracht werden.

2.2 Wenn in diesen Bedingungen von der Ausführung von Arbeiten die Rede ist, so ist darunter (gegebenenfalls) auch die Herstellung und Lieferung von Waren, der Transport von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und der Abschluss von Verträgen zu verstehen;

2.3 Der Begriff "Arbeitstag" bezieht sich auf einen Kalendertag, es sei denn, dieser Tag fällt auf einen örtlich oder allgemein anerkannten Ruhetag, Feiertag, Urlaubstag oder einen anderen nicht individuellen arbeitsfreien Tag, wie von der Regierung oder dem Tarifvertrag festgelegt, der um 8 Uhr beginnt und um 17.30 Uhr endet.

Artikel 3 - Zustandekommen des Abkommens
3.1 Der Kunde kann von MTD jederzeit ein schriftliches Angebot auf der Grundlage der in der Anfrage ausgedrückten Anforderungen in Bezug auf die von MTD während des Mietzeitraums auszuführenden Arbeiten und/oder zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen anfordern.

3.2 Daraufhin wird MTD dem Kunden entweder ein Angebot unterbreiten oder den Kunden darüber informieren, dass MTD kein Angebot unterbreiten kann. MTD behält sich das Recht vor, Preise und Angebote zu ändern, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde. Alle von MTD abgeschlossenen Verträge gelten für die Dauer des Mietzeitraums. Innerhalb der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer oder, wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Datum des Angebots, muss der Kunde MTD schriftlich mitteilen, ob er das Angebot annimmt oder nicht oder ob er eine weitere Beratung mit MTD wünscht. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann MTD das Angebot zurückziehen oder ändern.

3.3 Alle Angebote und Verträge werden unter der aufschiebenden Bedingung gemacht, dass der Kunde kreditwürdig ist und dass der Vertrag bei Bedarf von MTD an eine Kreditversicherungsgesellschaft, eine Factoringgesellschaft oder ein ähnliches Unternehmen übertragen werden kann.

3.4 Annahmen, die vom Inhalt des von MTD abgegebenen Angebots abweichen, gelten als Ablehnung des Angebots und als neues Angebot, an das MTD nicht gebunden ist, es sei denn, ein zuständiger Mitarbeiter von MTD hat diese Abweichungen schriftlich genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn die Annahme nur in unwesentlichen Punkten vom Angebot abweicht.

3.5 Offensichtliche Irrtümer und/oder Schreibfehler in Angeboten entbinden MTD auch nach Vertragsabschluss von seinen Erfüllungspflichten und/oder Folgeschäden.

3.6 Gewichts-, Maß- und Preisangaben, Abbildungen, Zeichnungen usw., die in den von MTD gelieferten Katalogen, Rundschreiben, Prospekten usw. sowie in den von MTD geschalteten Anzeigen oder in anderen von MTD erteilten Informationen über die von MTD auszuführenden Arbeiten enthalten sind, sind für MTD in keinem Fall verbindlich und dienen lediglich dazu, dem Kunden eine allgemeine Vorstellung von dem zu vermitteln, was MTD anbietet.

Artikel 4 - Annullierung
4.1 Wenn der Kunde den Vertrag kündigen möchte, muss er dies MTD so schnell wie möglich schriftlich mitteilen. Die Kündigung muss spätestens sieben (7) Tage nach der Annahme des Angebots erfolgen. Wenn es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, Material zu versenden, muss die Kündigung einen Monat vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen.

4.2 Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung werden dem Kunden 50% des gesamten vereinbarten Preises in Rechnung gestellt, zuzüglich aller Kosten, die MTD im Zusammenhang mit der Stornierung entstanden sind oder noch entstehen werden. Im Falle einer verspäteten Stornierung schuldet der Kunde den gesamten vereinbarten Preis, zuzüglich aller Kosten, die MTD im Zusammenhang mit der Stornierung entstanden sind oder noch entstehen werden.

Artikel 5 - Auftragssumme/ Tarife/ Preise
5.1 Die von MTD angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben oder Steuern.

5.2 Alle Abgaben - unter welcher Bezeichnung und im weitesten Sinne auch immer -, die von der niederländischen oder einer ausländischen Regierung in Bezug auf die von MTD ausgeführten Arbeiten auferlegt werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Mandanten. Wenn der Mandant aufgrund der geltenden (steuerlichen) staatlichen Vorschriften verpflichtet ist, einen Teil der Auftragssumme abzuziehen, ist der Mandant verpflichtet, MTD einen Betrag zu erstatten, der dem Betrag entspricht, den er aufgrund der geltenden (steuerlichen) staatlichen Vorschriften abziehen muss, und zwar so, dass MTD jederzeit den vollen vom Mandanten zu zahlenden Betrag erhält.

5.3 MTD ist berechtigt, Kostenvoranschläge zu erstellen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) eine Erhöhung der Kosten für Dienstleistungen, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, Gehaltserhöhungen, die Einführung neuer staatlicher Abgaben oder eine Erhöhung bestehender Abgaben. MTD wird den Kunden unverzüglich von der Preiserhöhung in Kenntnis setzen. Im Falle einer Preiserhöhung durch MTD ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, MTD die entstandenen Kosten sowie einen Teil des vereinbarten Preises auf der Grundlage der bereits geleisteten Arbeit zu erstatten.

5.4 Für die von MTD auszuführenden Arbeiten können der Mandant und MTD eine feste Vertragssumme oder Stundensätze vereinbaren, die auf der Grundlage von - unter Ausschluss zusätzlicher Arbeiten, die ausgeführt werden oder ausgeführt werden können - im Nachhinein berechnet werden.

5.5 Wenn die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten durch MTD oder die Lieferung oder Verfügbarkeit von Produkten und/oder Dienstleistungen erschwert wird, zum Beispiel aufgrund einer Änderung von Sicherheitsvorschriften oder einer Änderung anderer Umstände, ist MTD berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden den Inhalt des Vertrages nach eigenem Ermessen entsprechend zu ändern oder zu ergänzen. Die dann zu liefernde Leistung darf jedoch nicht wesentlich von der zuvor vereinbarten Leistung abweichen. Wurde ein Festpreis vereinbart, so wird MTD den Kunden im Voraus darüber informieren, wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung des vereinbarten Preises führt. Der Kunde ist dann verpflichtet, den oben genannten Mehrbetrag an MTD zu zahlen.

Artikel 6 - Verpflichtungen MTD
6.1 MTD ist verpflichtet, bei der Ausführung seiner Arbeiten alle niederländischen Vorschriften, insbesondere die Sicherheitsvorschriften, zu beachten. MTD ist nicht haftbar für die Folgen abweichender Vorschriften in anderen Ländern.

6.2 MTD führt die vereinbarten Arbeiten gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus und ist verpflichtet, seine Arbeit gut und zuverlässig gemäß den Bestimmungen des Vertrages auszuführen.

6.3 MTD wird sich bei der Ausführung seiner Arbeiten an die vom Mandanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen und/oder Spezifikationen und/oder Anweisungen halten, wenn und soweit diese mit den zu beachtenden niederländischen Vorschriften übereinstimmen.

6.4 MTD führt die Arbeiten so aus, dass das montierte Material für den Zweck geeignet ist, der zum Zeitpunkt der Annahme des Vertrags schriftlich vereinbart oder schriftlich angegeben wurde, wenn und soweit dies mit den geltenden niederländischen Rechtsvorschriften übereinstimmt.

Artikel 7 - Verpflichtungen Kunde
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, MTD alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages relevant sein könnten. Der Mandant muss nicht nur die von MTD angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, sondern auch alle anderen Informationen, von denen er wissen kann oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrages wichtig sind. 7.2 Wenn der Mandant die in Artikel

7.1 (rechtzeitig), hat MTD das Recht, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Informationen geliefert wurden. Die zusätzlichen Kosten, die sich aus einer solchen Verzögerung ergeben, gehen zu Lasten des Mandanten. Wenn die von MTD angeforderten Informationen trotz wiederholter Aufforderung durch MTD vom Mandanten nicht (vollständig) zur Verfügung gestellt werden, hat MTD das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. In einem solchen Fall ist MTD niemals schadenersatzpflichtig. Der Mandant ist in diesem Fall gegenüber MTD voll schadensersatzpflichtig.

7.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten dafür sorgt, dass: a) die Zeichnungen und/oder Spezifikationen und/oder Anweisungen, auf deren Grundlage MTD seine Arbeiten ausführt, überprüft und die angegebenen Maße und sonstigen Einzelheiten kontrolliert werden; b) die Arbeiten, die sich auf den von MTD übernommenen Auftrag beziehen, aber nicht dazugehören, ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgeführt werden; c) seine eigenen Vorschriften und Anweisungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten im Besitz von MTD sind, andernfalls ist MTD nicht an diese Vorschriften und/oder Anweisungen gebunden; d) alle auf der Baustelle befindlichen Hindernisse vor Beginn der Arbeiten beseitigt worden sind; e) die Baustelle für die Transportmittel von MTD zugänglich ist; f) der Kunde im Besitz aller für die Arbeiten erforderlichen Genehmigungen ist; g) der Kunde alle geltenden behördlichen Vorschriften, insbesondere Sicherheitsvorschriften, beachtet; h) die erforderlichen Stromanschlüsse in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen und angemessene Arbeitsbedingungen in dem Bereich, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, gegeben sind; i) die Arbeiten ungestört durchgeführt werden können, insbesondere keine anderen Arbeiten durchgeführt werden, die eine unversehrte Montage und/oder Demontage verhindern können; j) das gelieferte, aber noch nicht montierte Material sowie die Werkzeuge in einem für MTD zugänglichen und für die Lagerung dieser Gegenstände geeigneten Bereich gelagert werden können; k) dem Personal von MTD angemessene Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Sanitär-, Park-, Ruhe- und Schlafmöglichkeiten; l) die Einrichtung der Hauptanschlussstelle(n) und der Abwassereinleitungsstelle(n) ist ordnungsgemäß beantragt, rechtzeitig bereitgestellt und bezahlt worden, einschließlich der von den Versorgungsunternehmen erhobenen Abwasser-, Reinigungs- und Umweltkosten; m) die Wassertemperatur in den von MTD gelieferten Materialien wird täglich überwacht. Wasser, das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, darf niemals eine Temperatur von 24 Grad Celsius überschreiten.

7.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass MTD die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Informationen über unterirdische Hindernisse und Versorgungsleitungen im weitesten Sinne erhält. Schäden und Folgeschäden an Versorgungsleitungen und/oder anderen unterirdischen Hindernissen, die nicht gemeldet wurden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.5 Jedem Dritten, der Rechte an den überlassenen/vermieteten Gegenständen geltend machen will - insbesondere den Finanzbehörden -, muss der Kunde unverzüglich Zugang zu diesen Bedingungen gewähren, um zu beweisen, dass die vermieteten Gegenstände Eigentum von MTD sind.

7.6 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die an den überlassenen/gemieteten Gegenständen angebrachten Zeichen, Nummern, Namen und/oder sonstigen Kennzeichnungen zu entfernen, zu verdecken, zu verändern (oder verändern zu lassen) oder zu beschädigen oder zu ergänzen. Notwendige oder gewünschte Änderungen an den überlassenen/vermieteten Gegenständen dürfen nur von MTD oder einem von MTD benannten Dritten vorgenommen werden.

7.7 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten/vermieteten Gegenstände ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MTD nicht vermieten, verpfänden, Dritten zur Verfügung stellen, belasten oder übertragen - alles im weitesten Sinne.

7.8 Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen/vermieteten Gegenstände durch qualifiziertes Personal bedienen zu lassen, das alle Anweisungen von MTD sorgfältig beachtet.

7.9 Der Kunde muss sicherstellen, dass alle von MTD auferlegten Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Darüber hinaus hat der Kunde auch alle Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, die von einem einigermaßen geübten und vernünftig handelnden Benutzer der überlassenen/gemieteten Gegenstände verlangt werden können. Dies kann bedeuten, dass er dafür sorgen muss, dass zusätzliche Sicherheitswarnungen angebracht, Zäune aufgestellt und/oder Sicherheitspersonal an oder in der Nähe der zur Verfügung gestellten/gemieteten Gegenstände eingestellt wird.

7.10 Der Kunde ist für die tägliche Wartung während des Mietzeitraums verantwortlich. Wenn der Kunde Fragen und/oder Unklarheiten bezüglich dieser Wartung hat, muss er sich unverzüglich mit MTD in Verbindung setzen. Die Kosten für diese tägliche Wartung gehen zu Lasten des Kunden.

7.11 Der Kunde muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine angemessene Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Erdbeben, Überschwemmung, Hagel, Sturm und Vandalismus bei einer Versicherungsgesellschaft mit gutem Namen und Ruf abschließen. Vor Beginn des Mietzeitraums muss der Kunde MTD einen Nachweis über den/die Versicherungsvertrag(e) und die Prämienzahlung vorlegen.

7.12 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter von MTD und anderer Personen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrag des Kunden und an dem vom Kunden bezeichneten Ort zu gewährleisten.

7.13 Wenn MTD oder einer seiner Mitarbeiter feststellt, dass am Ort der Ausführung der Arbeiten giftiges Material vorhanden ist oder eine andere gefährliche Situation entstehen kann, sorgt der Kunde dafür, dass unverzüglich die gesetzlich vorgeschriebenen und zu diesem Zeitpunkt geltenden Maßnahmen ergriffen werden, um die gefährliche Situation zu beseitigen und so dafür zu sorgen, dass die Ausführung des Vertrages wieder auf sichere Weise erfolgen kann.

7.14 Der Kunde ermöglicht MTD, seinen Vertretern oder seinen Versicherern zu jeder angemessenen Zeit, die im Besitz des Kunden befindlichen Gegenstände von MTD zu inspizieren. MTD wird diese Inspektion so durchführen, dass der Kunde so wenig wie möglich behindert wird.

Artikel 8 - Wasserqualität
8.1 Der Kunde erklärt, dass die Qualität und die Kapazität des Wassers an der Entnahmestelle den Bestimmungen der Wasserversorgungsverordnung entsprechen. Auf Wunsch des Kunden stellt MTD dem Kunden ein Exemplar dieser Wasserversorgungsverordnung zur Verfügung.

8.2 Der Kunde gilt als (vorübergehender) Eigentümer/Betreiber einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage.

8.3 MTD haftet nicht für Schäden, die durch Unterbrechungen, Ausfälle oder Veränderungen der Wasserqualität entstehen.

8.4 Der Kunde erteilt dem MTD die Erlaubnis, zusätzliche Untersuchungen der Wasserqualität vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen in Bezug auf die Wasserqualität zu ergreifen. Die durch diese zusätzlichen Arbeiten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.5 Wenn und soweit MTD begründete Zweifel an der Qualität des Wassers hat, ist sie berechtigt, ihren Betrieb einzustellen oder die von MTD gelieferten Geräte außer Betrieb zu setzen. Dies entbindet den Kunden nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber MTD.

8.6 Der Kunde erkennt an, dass er sich der Gefahr von Legionellen bewusst ist und daher weiß, dass Warmwassersysteme, in denen die Wassertemperatur zwischen 24 und 60 Grad Celsius liegt, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können. Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können oder die ihm von den Behörden auferlegt werden, um eine Kontaminationsgefahr durch Legionellen zu verhindern.

8.7 Wenn und soweit Geräte, die nicht von MTD geliefert wurden, mit von MTD gelieferten Gegenständen verbunden werden, übernimmt MTD keine Garantie für die Kompatibilität.

8.8 Die Geräte und/oder Anlagen des Kunden müssen folgende Anforderungen erfüllen: a) Sie müssen ein KIWA-Gütezeichen haben oder von einem KIWA-Prüfbericht begleitet sein. Die von KIWA festgelegten Anforderungen werden dem Kunden auf Anfrage zugesandt. b) Sie dürfen die Produkte von MTD nicht beschädigen oder gefährden und müssen den Allgemeinen Vorschriften für Wasserinstallationen (AVWI) sowie den entsprechenden Arbeitsblättern des Verbandes der niederländischen Wasserbetriebe (VEWIN) entsprechen. Die von AVWI und VEWIN aufgestellten Anforderungen werden dem Kunden auf Anfrage zugesandt. c) Der Kunde wird MTD bei der Entnahme von Wasserproben und/oder der Überprüfung der angeschlossenen Geräte und der verwendeten Materialien umfassend unterstützen.

Artikel 9 - Zeiten und Fristen
9.1 Sofern sich aus dem Vertrag nicht eindeutig ergibt, dass die vereinbarten Zeiten als strenge Fristen zu betrachten sind, sind die angegebenen Daten und Zeiten annähernd und ihre Überschreitung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz und/oder zur Kündigung des Vertrags.

9.2 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag basiert auf einer Leistung unter normalen (Arbeits- und Wetter-) Bedingungen und während der regulären Arbeitszeit. Ein Arbeitstag gilt als nicht arbeitsfähig, wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer aus Gründen, die MTD nicht zu vertreten hat, an diesem Tag mindestens zwei Stunden lang nicht arbeiten kann. In diesem Fall hat MTD das Recht, die Frist für die Fertigstellung der Arbeiten zu verlängern oder dem Kunden zusätzliche Zuschläge (wie in Artikel 5.6 definiert) für die Überstunden, die für eine rechtzeitige Lieferung erforderlich sind, zu berechnen. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, ob er die Lieferfrist verlängern oder versuchen will, den ursprünglichen Termin durch Überstunden einzuhalten. Ist es nicht möglich, die Frist durch Überstunden einzuhalten, ist MTD berechtigt, die Frist zu verlängern. Diese Fristverlängerung gilt auch für den Fall, dass der Mandant Umstände oder Änderungen im Vertrag zu vertreten hat.

Artikel 10 - Vergabe von Unteraufträgen
10.1 MTD ist jederzeit berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben, ohne dass dies der Zustimmung des Mandanten bedarf.

10.2 MTD ist jederzeit berechtigt, alle Rechte und Pflichten, die sich aus den von ihr geschlossenen Verträgen ergeben, auf Dritte zu übertragen, ohne dass die Zustimmung des Mandanten erforderlich ist.

Artikel 11 - Lieferung, Risiko und Haftung
11.1 MTD gewährleistet, dass sich die zur Durchführung des Vertrages zu verwendenden überlassenen/gemieteten Gegenstände zu Beginn der Mietzeit in einem guten Zustand befinden und ordnungsgemäß gewartet werden.

11.2 Ab dem Zeitpunkt, an dem MTD die Entwürfe und/oder Produkte ganz oder teilweise an den Ort der Lieferung geliefert hat, oder ab dem Zeitpunkt, an dem das Material das Lager von MTD verlässt, haftet der Kunde für deren Diebstahl oder Beschädigung (ungeachtet der Ursache).

11.3 Sofern nicht anders vereinbart, darf der Mandant die erbrachten Leistungen/verwendeten Materialien nicht für andere Zwecke verwenden als die, für die sie im Rahmen des Vertrags mit MTD bestimmt sind. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die zur Verfügung gestellten/gemieteten Gegenstände instand zu halten und sie vor Beschädigung, Verlust, Zerstörung usw. zu schützen. Die Anweisungen von MTD sind zu befolgen.

11.4 Der Kunde darf ohne die Zustimmung von MTD keine Änderungen an den auszuführenden Arbeiten/dem zusammengestellten Material vornehmen.

11.5 Vereinbarungen mit oder Erklärungen von Personen, die von MTD beschäftigt werden, Subunternehmern oder anderen Personen im Zusammenhang mit den von MTD ausgeführten (oder auszuführenden) Arbeiten, sind für MTD nur dann verbindlich, wenn diese Personen dazu befugt sind oder wenn und soweit die Geschäftsführung von MTD die mündliche oder schriftliche Vereinbarung schriftlich bestätigt hat.

11.6 Wenn und soweit MTD für einen Schaden haftet, ist MTD nur verpflichtet, den Schaden in Höhe des Betrages des Angebotes/Vertrages zu ersetzen, wenn dies nicht ausreicht, ist MTD verpflichtet, den Betrag zu ersetzen, für den MTD versichert ist, und zwar bis zu dem Höchstbetrag, für den Versicherungsschutz besteht. MTD haftet niemals für indirekte Schäden und/oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn.

11.7 Wenn ein Ereignis eintritt, das einen Schaden an den Produkten verursacht oder verursacht haben könnte, wird der Kunde MTD innerhalb von vierundzwanzig Stunden davon in Kenntnis setzen und MTD alle Informationen zur Verfügung stellen, die für dieses Ereignis relevant sind. Außerdem wird der Kunde im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Der Mietzeitraum wird bis zu dem Zeitpunkt fortgesetzt, an dem der Schaden reguliert wurde.

11.8 Erweist sich nach Abschluss des Vertrages der Ort, an dem der Vertrag ausgeführt wird, als kontaminiert oder sind die aus den Arbeiten resultierenden Baumaterialien kontaminiert, so haftet der Kunde für die Folgen, die sich aus der Ausführung der Arbeiten ergeben. Es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit von MTD zurückzuführen.

11.9 Verursacht MTD bei der Durchführung des Vertrages Schäden an Sachen des Mandanten oder eines Dritten, die sich zwangsläufig aus der Durchführung des Vertrages ergeben und daher unvermeidbar sind, so haftet MTD nicht für diese Schäden. Der Kunde stellt MTD von jeglicher Haftung in Bezug auf derartige Ansprüche von Dritten frei.

11.10 Die in diesem Artikel genannte Haftung des Mandanten erlischt nicht, wenn MTD seiner Warnpflicht nicht nachgekommen ist oder in anderer Weise seine Sachkenntnis oder Sorgfalt vermissen lässt. 11.11 Gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet MTD nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass MTD sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, es sei denn, die Unrichtigkeit dieser Informationen hätte erkannt werden müssen.

Artikel 12 - Technische Unterstützung, Beratung und Entwürfe
12.1 Erbringt MTD Leistungen für den Kunden, wie z.B. die Entwicklung von Entwürfen, die Erstellung von Montageberechnungen, die Anfertigung von Werkzeichnungen, die Erteilung von Auskünften an Geschäfts- oder Kontaktpersonen des Kunden, die Besichtigung von Baustellen, die Durchführung von Besichtigungen oder die Durchführung von Besprechungen, ist MTD berechtigt, dem Kunden den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.2 Gemäß Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf der Kunde ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MTD keine Informationen über die von MTD verwendeten Entwürfe, die vorgeschlagene Arbeitsmethode oder die vorgeschlagene Bauweise kopieren, an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder verwenden.

Artikel 13 - Vertragsänderungen
13.1 Die Abrechnung von Vertragsänderungen erfolgt: - bei Änderungen des Vertrags oder seiner Durchführungsbedingungen; - bei Abweichungen von den Beträgen der vorläufigen Beträge; - bei Abweichungen von den abzugsfähigen Beträgen/geschätzten Beträgen; - bei Verlängerung der Durchführungsfrist gemäß Artikel 9.

13.2 Vorläufige Beträge sind im Vertrag angegebene Beträge, die im Preis enthalten sind und entweder für den Kauf von Sachen oder für den Kauf von Baumaterialien und deren Verarbeitung oder für die Ausführung von Arbeiten bestimmt sind, die am Tag des Vertragsabschlusses noch nicht hinreichend genau bestimmt werden können und vom Auftraggeber weiter spezifiziert werden müssen.

Artikel 14 - Geistiges Eigentum
14.1 MTD verfügt über die ausschließlichen Rechte am geistigen Eigentum an Zeichnungen, technischen Spezifikationen, Entwürfen, Berechnungen, Software und allem anderen, was von MTD im Rahmen oder in Verbindung mit der Durchführung des Vertrags geschaffen wurde. Alle schriftlichen Unterlagen, CD-ROMs und sonstigen Datenträger, die diese Rechte verkörpern, bleiben Eigentum von MTD.

14.2 Dem Kunden ist es untersagt, die oben genannten Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MTD zu reproduzieren oder zu kopieren.

14.3 Bei Auflösung/Kündigung des Vertrages hat der Kunde alle Datenträger, die die geistigen Eigentumsrechte verkörpern, innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Auflösung/Kündigung des Vertrages mit MTD an MTD zurückzugeben.

14.4 Unter Androhung einer nicht ermäßigungsfähigen oder aufrechenbaren Geldstrafe in Höhe von 500 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, ist es dem Kunden untersagt: - die geistigen Eigentumsrechte von MTD zu verletzen; - den oben genannten Aufforderungen nicht nachzukommen.

14.5 Unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Strafe haftet der Kunde immer für Schäden, die MTD dadurch entstehen, dass der Kunde die geistigen Eigentumsrechte von MTD verletzt oder seine diesbezüglichen Verpflichtungen anderweitig nicht einhält.

Artikel 15 - Höhere Gewalt
15.1 Umstände, die außerhalb der Kontrolle und ohne Verschulden von MTD liegen und die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages vernünftigerweise nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang erwartet werden kann, geben MTD das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder seine Durchführung auszusetzen, und zwar nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.

15.2 MTD ist nicht verpflichtet, mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen oder diese fortzusetzen oder den Schaden zu ersetzen, den der Mandant aufgrund der Nichterfüllung des Vertrags erleidet, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Umstände, unter denen MTD seiner Verpflichtung nicht nachkommt, aufgrund von Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Behörden, die die Durchführung des Vertrages schwieriger und/oder kostspieliger machen, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war, sowie Defekte an Computern/Software, sowohl bei MTD als auch bei Dritten, von denen die erforderlichen Materialien (ganz oder teilweise) geliefert werden müssen, Einfuhr- und Ausfuhrverbote, nicht rechtzeitige Lieferung oder Nichtlieferung durch Lieferanten, Krankheit von MTD-Mitarbeitern, Mängel an Werkzeugen und Transportmitteln, Verlust oder Beschädigung von Materialien während des Transports, Verkehrsbehinderungen, Witterungsbedingungen (wie Frost, Überschwemmung, Sturm, Schneeregen, Schnee usw.), Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen), Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Brand, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Besetzung des Betriebsgeländes, Epidemien, Ein- und Ausfuhrsperren, staatliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Störungen der Energie- und/oder Wasserversorgung, Transportstörungen oder Störungen bei der Anlieferung von Rohstoffen oder Werkzeugen, dies alles sowohl bei MTD als auch bei Dritten, Verkehrsstörungen und alle anderen Ursachen oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle und des Willens und/oder ohne Verschulden von MTD liegen und daher außerhalb des Risikobereichs von MTD liegen.

15.3 Im Falle höherer Gewalt hat MTD das Recht, den Vertrag so zu ändern, dass die Ausführung der Arbeiten vernünftigerweise möglich wird. Die sich daraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten werden zwischen den Parteien ausgeglichen, wobei der Kunde verpflichtet ist, MTD ein Honorar für bereits geleistete, aber nicht verwertbare Arbeiten zu zahlen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung innerhalb von vier Wochen nach dem Datum, an dem festgestellt wird, dass der Auftrag nicht auf dem ursprünglich vereinbarten Weg ausgeführt werden kann.

15.4 Dauert die höhere Gewalt auf Seiten von MTD mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate an, so dass der Vertrag von MTD nicht durchgeführt werden kann, auch nicht in geänderter Form im Sinne von Absatz 3, ist der Mandant berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne MTD eine Entschädigung zahlen zu müssen.

Artikel 16 - Aussetzung und Beendigung
16.1 MTD ist berechtigt, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen, ohne Vorankündigung und ohne gerichtliche Intervention, ganz oder teilweise auszusetzen oder ihn vollständig aufzulösen, ohne zu irgendeiner Entschädigung oder Garantie verpflichtet zu sein, und unbeschadet aller anderen erworbenen Rechte seitens MTD, wenn der Mandant eine Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag mit MTD ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, oder wenn ernsthafte Zweifel bestehen, ob der Mandant in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber MTD zu erfüllen, oder im Falle des Konkurses, der Zahlungseinstellung, der Einstellung oder der Liquidation des Unternehmens des Mandanten.

16.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen im Rahmen dieses Vertrages im Zusammenhang mit einem Versäumnis aus einem anderen mit MTD geschlossenen Vertrag auszusetzen.

16.3 Im Falle der vorübergehenden Unfähigkeit von MTD, den Vertrag zu erfüllen, ist der Mandant nicht berechtigt, die Zahlungen auszusetzen.

16.4 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden alle Forderungen, die MTD gegenüber dem Mandanten hat oder haben wird, sofort in voller Höhe fällig. Darüber hinaus haftet der Mandant für alle Schäden, die MTD erleidet, gleich welcher Art, einschließlich des entgangenen Gewinns und der Transportkosten.

16.5 MTD behält sich das Recht vor, vollen Ersatz für alle erlittenen Schäden zu fordern.

Artikel 17 - Zahlungen
17.1 Im Falle einer Netto-Barzahlung durch den Auftraggeber erhält der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Quittung als Zahlungsnachweis.

17.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen am Fälligkeitstag ohne Abzug oder Entschädigung durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung von MTD aufgeführten Konten zu begleichen. Wird der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag nicht vollständig bezahlt, gerät der Kunde allein durch den Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. MTD kann eine Anzahlung verlangen, besondere Zahlungsfristen sind im Angebot angegeben.

17.3 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung gegenüber etwaigen Gegenforderungen des Auftraggebers aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen wird ausdrücklich abgelehnt.

17.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnet MTD Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat, beginnend mit dem Fälligkeitsdatum und endend, wenn die Zahlung vollständig erfolgt ist. Alle Kosten, die MTD aufgrund nicht fristgerechter Zahlungen entstehen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, gehen zu Lasten des Kunden, einschließlich aber nicht beschränkt auf: - die Rechnungen von Rechtsanwälten und Notaren für ihre gerichtliche Tätigkeit, auch wenn sie die vom Gericht festgesetzten Beträge übersteigen; - die Rechnungen von Rechtsanwälten und Notaren für ihre außergerichtliche Tätigkeit, mindestens 15% der betreffenden Hauptsumme, mit einem Mindestbetrag von 400 €; - die Kosten von Gerichtsvollziehern, Bevollmächtigten und Inkassobüros sowie alle anfallenden Vollstreckungskosten; - die Kosten eines Konkursantrags.

17.5 Wird eine Reparatur oder Reinigung infolge unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber, Reparaturen durch Dritte im Auftrag des Auftraggebers, Verwendung ungeeigneten Zubehörs durch den Auftraggeber oder sonstiger Ursachen, die nicht als normale Abnutzung im Risikobereich des Auftraggebers anzusehen sind, erforderlich, werden die Kosten dem Auftraggeber gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.

17.6 MTD ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen Zahlungen für bereits ausgeführte Arbeiten und/oder erbrachte Lieferungen zu verlangen und diese Verträge in Rechnung zu stellen, auch wenn ein Gesamtpreis vereinbart wurde, wobei die Zahlung als Teilzahlung des vereinbarten Gesamtpreises erfolgt. Diese Bestimmung in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Rechnungen gilt in vollem Umfang für die Schlussrechnungen.

Artikel 18 - Sonstiges
18.1 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung von Verträgen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

18.2 Nebenabreden - auch wenn sie vor Abschluss dieses Vertrages getroffen werden - sind unwirksam, wenn sie den vorstehenden Bestimmungen widersprechen.

18.3 Hinsichtlich des finanziellen Umfangs der gegenseitigen Verpflichtungen aus den mit MTD geschlossenen Verträgen sind bis zum Beweis des Gegenteils die Verwaltungsdaten von MTD maßgeblich.

18.4 Die Überschriften der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich der leichteren Lesbarkeit und können die Wirkung oder den Zweck der Bestimmungen in keiner Weise einschränken oder erweitern.

18.5 Alle Mitteilungen, Anträge, Fragen oder sonstigen Mitteilungen an MTD sollten schriftlich erfolgen. Die Post kann an die in der Vereinbarung angegebene Adresse von MTD gesendet werden.

Artikel 19 - Vertraulichkeit
19.1 Die Parteien verpflichten sich, soweit rechtlich möglich, über den Inhalt des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf oder Beendigung des Abkommens in Bezug auf Informationen, von denen die Parteien vernünftigerweise annehmen können, dass sie vertraulich zu behandeln sind.

19.2 Wenn der Mandant vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben will oder muss, für die MTD keine vorherige schriftliche Genehmigung erteilt hat, muss der Mandant vor der Weitergabe dieser Informationen die schriftliche Genehmigung von MTD einholen.

Artikel 20 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
20.1 Alle (Rechts-)Handlungen von MTD, einschließlich des Abschlusses von Verträgen, unterliegen dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen und findet keine Anwendung auf Verträge von MTD.

20.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich von dem zuständigen Gericht in dem Bezirk, in dem MTD seinen Sitz hat, oder - wenn MTD der Kläger ist und dies wünscht - von dem gesetzlich zuständigen Gericht entschieden.

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